Der Friedhofsausschuss
“Dem Friedhofsausschuss obliegt es insbesondere, über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Friedhof zu wachen sowie für eine würdige Ausgestaltung und die Einhaltung der Bestimmungen der Friedhofsordnung zu sorgen. Die Sorge hat sich auch auf die rechtzeitige Erweiterung oder Neuanlage und die würdige Herrichtung des neuen Geländes zu erstrecken.” - So formuliert es die offizielle Geschäftsordnung (§ 3) für Friedhofsausschüsse im Bereich der Landeskirche von Kurhessen-Waldeck.
Seine Arbeit stellt eine Art “Schnittmenge” kommunalpolitischer und kirchlicher Interessen dar, die in gegenseitigem Respekt wahrgenommen und zu einem gemeinsamen Ziel gebündelt werden müssen. Bislang konnten Entscheidungen im paritätisch besetzten Friedhofsausschuss Wolfhagen - je drei Vertreter von Stadt und Kirchengemeinde unter Vorsitz des zuständigen Pfarrers - weitgehend im Konsens gefällt werden. Dies hat in der Vergangenheit die Überzeugungskraft des Friedhofsausschusses sowohl gegenüber der Stadt als auch der Kirchengemeinde gestärkt.
Die Entwicklungsplanung für den Friedhof der Kernstadt Wolfhagen sieht in den nächsten Jahren folgende Vorhaben vor:
- Erweitertes Grabstellenangebot durch die Herrichtung einer Gemeinschaftsgrabanlage,
deren Pflege von einem Friedhofsgärtner übernommen wird.
- Strukturierte Grenz- und Wegebepflanzung
- Anlage und Gestaltung zentraler Plätze an den Wegekreuzen mit Wasserstellen,
Sitzgelegenheiten und Erinnerungszeichen
- Schaffung von Ruhebereichen in den vorhandenen Grabfeldern
- Einfassung bestehender Grabfelder mit Hecken bzw. Neugestaltung freier Grabfelder