Beantragen eines Erbscheins
Ein Erbschein wird benötigt, um Konten des Verstorbenen umzuschreiben oder aufzulösen zu können, wenn der oder die Hinterbliebene keine Verfügungsberechtigung für das Konto hat. Viele Banken halten als Vordruck eine entsprechende “Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall außerhalb des Erbganges” bereit. Wurde zu Lebzeiten ein gemeinsames Konto gewählt, bleibt die Verfügungsberechtigung auch im Falle des Todes eines Partners bestehen.
Der Erbschein muß beim Amtsgericht beantragt werden. Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben.
Das heisst, der Antrag kann mündlich oder schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden.
Der Erbschein wird oft auch zur Regulierung weiteren Erbes benötigt, z.B. bei der Umschreibung von Haus- und Grundeigentum.
Es kann also sinnvoll sein, in Einzelfällen zusätzliche Abschriften zu verlangen.