Wird ein Bestattungsunternehmen benachrichtigt, kann dieses auch mit den notwendigen Formalitäten beim Standesamt betraut werden!

Beantragen einer Sterbeurkunde

Das Beantragen der Sterbeurkunde geschieht auf dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist.
Nur mit Totenschein und Sterbeurkunde kann eine Bestattung stattfinden.
Beim Beantragen der Sterbeurkunde müssen folgende Bescheinigungen vorgelegt werden:

Bei ledigen Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

Bei verheirateten Verstorbenen:

  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Personalausweis

Bei geschiedenen Verstorbenen:

  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Personalausweis
  • Scheidungsurteil

Bei verwitweten Verstorbenen:

  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den bereits verstorbenen Ehepartner

Man sollte am besten mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde ausstellen lassen, da diese für die Abwicklung anderer Formalitäten benötigt werden.
Es müssen alle Verbände, Versicherungen etc., in denen der Verstorbene Mitglied war, benachrichtigt werden. Es ist empfehlenswert, mit denjenigen Organisationen zu beginnen, gegenüber denen ein finanzieller Anspruch besteht. Dazu gehören Krankenkassen, Lebensversicherungen und andere private Versicherungen, Gewerkschaften und die Rentenstelle (Bundes- oder Landesversicherungsanstalt) bei verstorbenen Rentnern.