Wozu wird eine Sterbeurkunde benötigt?

Häufig bestehen eine Menge Mitgliedschaften des Verstorbenen in Verbänden, Versicherungen und Vereinen. Diese müssen über den Sterbefall benachrichtigt werden.
Es ist empfehlenswert, mit denjenigen Organisationen zu beginnen, gegenüber denen ein finanzieller Anspruch besteht. Dazu gehören Krankenkassen, Lebensversicherungen und andere private Versicherungen, Gewerkschaften und die Rentenstelle (Bundes- oder Landesversicherungsanstalt) bei verstorbenen Rentnern.

Ein weitere Schwerpunkt liegt in der Anmeldung von Ansprüchen auf Hinterbliebenenbezüge, soweit diese bestehen. Benachrichtig werden müssen:

  • Rentenversicherung
  • eventuell die betriebliche Unfallversicherung oder bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auch die Berufsgenossenschaft
  • das Versorgunsamt

Welche Unterlagen der jeweilige Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung der Rentenansprüche benötigt, kann man am besten telefonisch vorlären oder in den von einigen Versicherungsträgern eingerichteten Beratungsstellen erfahren.

Wichtig ist auch, das Finanzamt zu informieren. Beim Tod eines Ehepartners besteht in manchen Fällen die Möglichkeit eines vorzeitigen Steuerausgleichs.
Über die genauen Richtlinien und Möglichkeiten im Rahmen der Steuerpflicht holt man am besten Informationen beim Finanzamt ein. An der Besteuerung ändert sich bei Verheirateten im Todesjahr des Verstorbenen zunächst einmal nichts, da in diesem Fall die zu Beginn des Kalenderjahres geltenden Steuerklassen bis zum Jahresende beibehalten werden. Ist der Hinterbliebene jedoch Arbeitnehmer besteht das Recht des Steuerklassentausches. Für die Antragstellung gelten allerdings Fristen.

Stand der Verstorbene in einem Arbeitsverhältnis, ist es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren; die Sterbeurkunde fügt man am besten gleich bei. Darüber hinaus kann man mit dem Arbeitgeber sofort die Übergabe von persönlichen Sachen des Verstorbenen, die sich noch am Arbeitsplatz befinden, und eventuell auch die Rückgabe von Dienstgegenständen an den Arbeitgeber vereinbaren.

Weiterhin sind alle privaten Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht- und Hausratversicherung zu informieren. Auch Vertragspartner müssen über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich steht die Auflösung von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen sowie gegebenenfalls die Auflösung von Zeitschriftenabonnements u.a. zur Erledigung an.

Wohnte der Verstorbene zur Miete, so ist es wichtig, den Vermieter zu informieren. Das Mietverhältnis wird bei Tod des Mieters nicht automatisch beendet, sondern der Ehegatte oder andere Familienangehörige, mit denen ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde, können in das Mietverhältnis eintreten, wo daß der Vertrag einfach witer geführt wird.
Für beide Seiten, Vermieter und Erben, besteht das Recht zur vorzeitigen Kündigung. Hierbei muß jedoch unverzüglich mit dreimonatiger Frist zum nächstzulässigen Termin gekündigt werden, weil sonst die normalen Kündigungsfristen gelten.

Liegt in der Wohnung ein Telefonanschluß vor, dann muß auch die Telekom über eine etwaige Ummeldung oder Stillegung informiert werden. Ebenso müssen die Stadtwrke und eventuell das Energieversorgungsunternehmen wegen der Anschlüsse für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme informiert werden.